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Senior Name: Joachim Anmeldedatum: 08.07.2011 Beiträge: 382 Wohnort: Velten bei Berlin | zitieren Top 10 Most Extreme And Awesome X Factor Auditions HD Der Wohnraum wurde mir gekündigt, jetzt soll ich ausziehen... 12.02.2018 Liebe Wohnungsunternehmen für den Bereich 16727 Velten, da meine Wohnung gekündigt wurde, hatte mir die Schuldnerberatung ihre Adresse vermittelt. Dazu muss ich sagen, dass ich gegen Menschenrechtsverletzungen vorgehe, das heißt ich wehre mich gegen die Körperverletzung vom Staat, denn dieser verweigert mit die Rehabilitation vom DDR-Unrecht, das macht mich nervlich fertig, seit 1972 war ich verfolgt, hatte zu leiden und keine Entschädigung – die Verbrecher! 12.02.2018 Dear housing companies for the area 16727 Velten, Since my apartment was terminated, the debtor's advice had given me her address. I have to say that I am against human rights violations, that is, I am defending myself against bodily harm from the state, because this refuses with the rehabilitation of the GDR injustice, which makes me nervous, since 1972 I was persecuted, had to suffer and No compensation – The criminals! As soon as I go anywhere my liabilities. According to BGB 228, I do not act illegally. It would be nice if I would get a support from you, the quicker you come to your money, I myself can not pay. Information also has the city administration, the political parties in Velten and others, such as 12.02.2018 Chers sociétés de logement pour la région 16727 Velten, Depuis que mon appartement a été résilié, les conseils du débiteur m'avaient donné son adresse. Je dois dire que je suis contre les violations des droits de l'homme, qui est, je me défends contre les lésions corporelles de l'État, parce que cela refuse avec la réhabilitation de l'injustice de la RDA, ce qui me rend nerveux, depuis 1972 j'ai été persécuté, a dû souffrir et Pas de compensation-les criminels! Dès que j'aurai mes dettes. Selon BGB 228, je n'agis pas illégalement. Ce serait bien si je voudrais obtenir un soutien de vous, plus vite vous venez à votre argent, je ne peux pas payer. L'information a également l'administration de la ville, les partis politiques dans Velten et d'autres, tels que So kürze ich überall meine Verbindlichkeiten. Nach BGB 228 handle ich nicht widerrechtlich. Es wäre schön, wenn ich von euch eine Unterstützung erfahren würde, umso schneller kommt ihr an euer Geld ran, ich selbst kann nicht zahlen. Informationen haben auch die Stadtverwaltung, die politischen Parteien in Velten und andere, wie zum Beispiel Information also has the city administration, the political parties in Velten and others, such as - L'information a également l'administration de la ville, les partis politiques dans Velten et d'autres, tels que pressestelle AT gruene-fraktion-berlin.de, buero.altug ( a t ) gruene-fraktion-berlin.de, roger.podstatny [AT] spd-online.de, joerg.frank -ät- stadt-koeln.de; sven.lehmann [AT] gruene-nrw.de; regina.kobold [AT] stadt-koeln.de; katharina.droege [ ät ] bundestag.de; lisa-marie.friede @ gruenekoeln.de; hans.schwanitz ( a t ) gruenekoeln.de, michael.osterburg (@) gruene-mitte.com; lothar.knode AT gruene-mitte.com; bayram.inan -at- gruene-mitte.com; annkatrin.behrends ( a t ) gruene-mitte.com; sayhan.yilmaz [ ät ] gruene-krefeld.de; heidi.matthias ( a t ) gruene-krefeld.de; daniel.john AT gruene-krefeld.de; barbara.behr [AT] gruene-krefeld.de; ratsfraktion -ät- gruene-muenster.de; regina.orth _at_ gruene-wuppertal.de; marcel.simon [AT] gruene-wuppertal.de; Klaus.Luedemann [ ät ] gruene-wuppertal.de; Ollirat ( ä t ) ollital.de; Yazgulu.Zeybek (@) gruene-wuppertal.de; ftaschner -ät- bochum.de; mpiegeler [ ät ] bochum.de; akloeckner _at_ bochum.de; rsternhoff [ ät ] bochum.de; ed.dps -ät- wrn.esserp; Am 31.01.2018 hat das Amtsgericht Oranienburg - Abteilung für Betreuungssachen- Telefon: 03301 5739-200 Telefax: 03301 5739-300 Auskunft erteilt: Frau Dinse Durchwahl: 03301 5739-318 Sprechzeiten Mo u. Do.: 09:00 – 12:00 Di.: 09:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Mittwoch und Freitag: keine Sprechzeit Sehr geehrte Frau Dinse, mein Vorgehen gegen Menschenrechtsverletzungen kann man beginnend mit 1972 definieren. In der DDR war ich verfolgt, 1989 hatte ich die Wende mit organisiert, wurde 1990 als Bürgermeister in meinem Dorf gewählt, zuerst hauptamtlich dort tätig. Nach Gemeindezusammenschluss war ich arbeitslos. Dann ABM…, 1996 hatte ich vor Depressionen einen schweren Unfall (bin gestürzt) … 2010 wurde die Rehabilitierung und auch eine Verfolgung abgelehnt, ich sollte nie das SV-Blatt von 1972 jemanden zeigen, wahrscheinlich Mitarbeiter vom Innenministerium hatten mir die Vorschriften ständig gemacht… Aber gegen die Menschenrechtsverletzungen gehe ich jetzt in Notwehr und Selbsthilfe nach § 227 BGB vor. 0.1 Am 18.01.2018 legte ich einen Widerspruch gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes vom 09.01.2018 ein. 0. 2 Die Petition wurde endlich vom Bundestag am 27.12.2017 angenommen. Die Verfahrensfehler und die Rolle des Verfassungsschutzes habe ich dem Petitionsausschuss des Bundestages mitgeteilt. Klagen gegen Menschenrechtsverletzungen wurden alle ignoriert und wahrscheinlich vernichtet:
Die New York Post @nypost Dr. St eve anthony @anthony_eve @JoanneWadsworth @MikeJMele (mit Ihm persönlichen Kontakt) und andere in den USA verbreitet Communication on human rights violations in Germany: The last one (below) http://www.behinderten-forum.de/innenministerium-brandenburg-verletzt-die-menschenrechte-t210024,start,280.htm#4567137 … … ...
Mit freundlichen Grüßen Joachim Raschke Informationen zu Menschenrechtsverletzungen: hier an an vorstand ( ä t ) gutenachbarn.de nes.huebner -at- gmx.de, garkisch [ ät ] velten.de ...Menschenrechtsverletzungen in Velten seit 1972! 14.02.2018 Facebook bin ich doch gesperrt, bitte verbreitet meine Information: https://www.facebook.com/messages/grunerov.witten https://www.facebook.com/messages/GrueneLandtagBB https://www.facebook.com/messages/spdhamburg https://www.facebook.com/messages/spdffm https://www.facebook.com/messages/DIE.LINKE.Recklinghausen https://www.facebook.com/messages/Buendnis90DieGruenenBerlin https://www.facebook.com/messages/linke.leverkusen https://www.facebook.com/messages/105859672879525 https://www.facebook.com/messages/spd.rheinau https://www.facebook.com/messages/hamburgische.buergerschaft 14.04.2016 https://www.facebook.com/messages/gruenebremen Gesperrt ab 14.04.2016: https://www.facebook.com/messages/linkeszentrumstuttgart 13.04.2016 https://www.facebook.com/messages/SPD.Falkensee 11.04.2016 https://www.facebook.com/messages/grueneduisburg 10.04.2016 https://www.facebook.com/messages/SPDdresden 06.04,2016 https://www.facebook.com/messages/spdleipzig 06.04.2016 https://www.facebook.com/messages/GruenerKVHamm 06.04.2016 https://www.facebook.com/messages/491844624188171 05.04.2016 https://www.facebook.com/messages/newsaktuell 31.03.2016 14.04.2016 https://www.facebook.com/messages/linkeszentrumstuttgart 13.04.2016 https://www.facebook.com/messages/SPD.Falkensee 11.04.2016 https://www.facebook.com/messages/grueneduisburg 10.04.2016 https://www.facebook.com/messages/SPDdresden 06.04,2016 https://www.facebook.com/messages/spdleipzig 06.04.2016 https://www.facebook.com/messages/GruenerKVHamm 06.04.2016 https://www.facebook.com/messages/491844624188171 05.04.2016 https://www.facebook.com/messages/SPD.Berlin 06.05.2016 https://www.facebook.com/messages/BochumSPD 05.05. https://www.facebook.com/messages/CDUdresden 04.05. https://www.facebook.com/messages/SPDKlautern 04.05. https://www.facebook.com/messages/fdpbw 03.05. https://www.facebook.com/messages/dielinke.arnsberg.1 die letzten fehlen noch. Mit freundlichen Grüßen Joachim Raschke Verfasst am: 04.02.2013, 14:06 zitieren Bescheid vom Verwaltungsgericht vom 31.01.2013 zur Beruflichen Rahbilitierung wogegen ich beim Bundesverfassungsgericht war. Das Innenministerium versuchte trotzdem Recht zu schreiben. Dem guten Rat bin ich nicht gefolgt, die sollen sich mal ihre Gehälter ![]() ![]() ![]() 13.01.31 Anwschreiben Bescheid VG Potsdam.jpeg - [Bild vergrößern] ![]() ![]() 13.01.31 Bescheid VG Potsdam 1-3.jpeg.jpeg - [Bild vergrößern] ![]() ![]() 13.01.31 Bescheid VG Potsdam 2-3.jpeg.jpeg.jpeg - [Bild vergrößern] 11x bearbeitet Verfasst am: 04.02.2013, 14:39 zitieren achim.raschke@googlemail.com 5x bearbeitet Verfasst am: 09.02.2013, 09:23 zitieren http://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/94474-macht-staates-post1323921.html#post1323921 (ORIGINAL) Bitte um moralische Unterstützung Verletzung der Grundrechte in Deutschland 2013 Verletzung der Grundrechte in Deutschland 2013 In der DDR wurde einiges verboten, deshalb hatten wir 1989 die Wende mitorganisiert. Neben der Einheit Deutschlands wurde man nicht vom Unrecht rehabilitiert. Bis Ende 1993 war ich Bürgermeister, danach arbeitslos, ab 1995 war ich nervlich fix und fertig, hatte 1996 einen Unfall * Sturz vor Nervosität von der Treppe zur Schlafstube - 90 % schwerbehindert, ab 2006 - 70 %. Auf die*Rehabilitierung*vom DDR-Unrecht musste ich über 20 Jahre warten, im Februar 2012 war die letzte Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht im Land Brandenburg, im Oktober kam die Ablehnung vom Bundesverwaltungsgericht (logischerweise konnte kein Verfahrensfehler festgestellt werden). Es geht aber um inhaltliche Fehler, deshalb die Bundesverfassungsbeschwerde am 03.12.2012 in Karlsruhe. http://www.politik-sind-wir.de/showthread.php/23928-Menschenrechtsverletzungen-in-Deutschland?p=107244#post107244 http://www.politik-sind-wir.de/showthread.php/23928-Menschenrechtsverletzungen-in-Deutschland?p=107245#post107245 @JoachimRaschke 16727 Velten, Bahnstraße 28*LAND BRANDENBURG*achim.raschke@googlemail.com Es gibt kein Ende: Siehe auch, der Querulantenwahn als Machtmissbrauchsmittel der BRD!, http://www.sed.stasiopferinfo.com/phpBB2/viewtopic.php?t=2221[/u] 12x bearbeitet Verfasst am: 26.02.2013, 06:59 zitieren GRUNDRECHTSVERLETZUNGEN DES STAATES 2013 BEHINDERT UND NICHTS MEHR WERT, mitteilen möchte ich, dass ich weiterhin gegen Grundrechtsverletzungen vorgehen muss, denn ich werde mir nichts mehr gefallen lassen, auch wenn er XXX heisst und Staat ist. ![]() Die Beschwerde und die Eingangsbestätigung von Karlsruhe schicke ich oft mit (1 BvR 2574/12) vom 03.12.2012. Im Internet ist die Beschwerde auf: Politik sind wir/ Geschichte/ Menschenrechtsverletzungen in Deutschland, Seite 34 Titel 5 und 6 http://www.politik-sind-wir.de/showthread.php/23928-Menschenrechtsverletzungen-in-Deutschland?p=107244#post107244 Noch einmal zum Grund meines Vorgehens: Das Land Brandenburg hat sich über einige Grundrechte hinweggesetzt, damit werden uns die Freiheiten genommen und das nicht nur zufällig, nein, bei mir zum Beispiel sind es schon über 20 Jahre, die ich noch nicht oder unzureichend vom DDR-Unrecht rehabilitiert worden bin! Etwas steht noch im Internet: Menschenrechtsverletzungen: Stasiopferinfo-aktuelle Meldungen-NEUESTE BEITRÄGE- Menschenrechtsverletzungen in Deutschland http://www.sed.stasiopferinfo.com/phpBB2/viewtopic.php?p=9539#9539 http://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/94474-macht-staates-post1325812.html#post1325812 (Die Macht des Staates) Ich lasse mich nicht mehr abschreiben, behindert und nichts mehr wert, auch Deutschland mit seiner Macht darf einen nicht ignorieren! (Es ist unmöglich, welche Wege man gehen muss, um Recht zu erreichen) Wenn sie mehr helfen wollen, kann ich das nur begrüßen. Mit freundlichen Grüßen @JoachimRaschke achim.raschke ÄT googlemail.com16727 Velten Bahnstraße 28 - 58 Jahre alt ![]() ![]() 12.12.17 1 BvR 2574-12 Bundesverfassungsgericht.jpeg - [Bild vergrößern] 7x bearbeitet Verfasst am: 26.02.2013, 07:35 zitieren ****BUNDESVERFASSUNGSBESCHWERDE TEXT:** geschrieben wahrscheinlich vom Spitzel des Verfassungsschutz August 13, hier ist er auch im Stasiforum Seite 1-4 http://www.sed.stasiopferinfo.com/phpBB2/viewtopic.php?t=1977&postdays=0&postorder=asc&start=120 - hier Seite 4 am 12. + 14.11. 2012 und am 01.12.2012 wurde die Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe geschickt und sie wurde nicht gewertet. ![]() ![]() Joachim Raschke 01.12.2012 Bahnstraße 28 16727 Velten Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 76131 Karlsruhe Verfassungsbeschwerde Die Beschwerde richtet sich gegen die nicht anerkannten Verfolgungszeiten im verwaltungs- und berufsrechtlichen Rehabilitierungsverfahren nach VwRehaG und BerRehaG. Antrag auf berufliche Rehabilitierung vom 08.09.2004 Erweiterung des Antrages, um auch als verfolgter Schüler anerkannt zu werden, 25.03.2005 Bescheid vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg vom 02.11.2010 Aktenzeichen: II/7-713-10/18772 Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam vom 31.01.2012 Aktenzeichen: VG 11 K 2657/09 Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig vom 30.10.2012, Eingang am 07.11.2012 Aktenzeichen: BVerwG 3 B18.12 Hohes Gericht Der von mir im Rehabilitierungsverfahren geschilderte Verfolgungszeitraum von 1971-1985 wurde von der Rehabilitierungsbehörde oftmals fehlerhaft und auch Tatsachen verdrehend dargestellt. Dies führte zur Ablehnung meines Rehabilitierungsantrages. Da das Verwaltungspersonal des Landes Brandenburg im Wesentlichen aus dem alten DDR-Verwaltungsapparat rekrutiert wurden, kam es bei mir, wie auch vielen anderen Opfern der DDR-Diktatur zu einer Fortführung der Verfolgungsmaßnahmen bis zum heutigen Zeitpunkt. Dies verstößt gegen Artikel 3, Abs.3 des Grundgesetzes. (Gleichheit vor dem Gesetz) Danach darf niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden. Zudem nutzte die Reha-Behörde bei den vorgenommenen Manipulationen meine Schwerbehinderung aus. Ich bin seit einem Unfall von 1996 zu 70% schwerbehindert, leide an Konzentrationsschwäche und kann kurzfristige Entscheidungen nur eingeschränkt treffen. Verstoß gegen Artikel 3, Abs.3 Grundgesetz. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Zudem erkannten die brandenburgischen Reha-Behörden bei der Begutachtung meines Rehabilitationsantrages nicht die Verstöße gegen das Grundgesetz. Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar… Artikel 2: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,… Artikel 3: Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden. Artikel 12 : Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden …… Ich werde hier die Ereignisse noch einmal schildern, um so die in den Bescheiden und Gerichtsurteilen niedergeschriebenen Falschdarstellungen und Tatsachenverdrehungen zu revidieren. Lebenslauf 01.12.1954 geboren in Leegebruch 1961-1969 Schulausbildung an der POS, die allgemeinbildende polytechnische Oberschule entspricht der 10-klassigen Realschule im Westen 1969 Zulassung zum Besuch der EOS, 12 Klassen-Abitur, die erweiterte allgemeinbildende polytechnische Oberschule entspricht dem Gymnasium im Westen 1969-1971 ab dem 9. Schuljahr Abiturausbildung an der EOS "Alexander Puschkin" in Henningsdorf Bereits als Jugendlicher stand ich dem DDR-System kritisch gegenüber. Die DDR verweigerte seinen Bürgern wesentliche Grundrechte. Es gab weder Meinungsfreiheit, Pressefreiheit noch Reisefreiheit. Besonders im Staatsbürgerkunde-Unterricht (Propaganda) sowie in Deutsch (Kommunistensagas) und Geschichte (Fälschungen ohne Ende) war die von den Lehren praktizierte Verlogenheit unerträglich. Kritik zu äußern wurde mit schlechten Noten bestraft und so beschränkte sich mein schulischer Protest darauf, mich der Meinung im Unterricht zu enthalten. Verlogene "Propagandalieder" auf den Sozialismus anzustimmen entsprach nicht meinem Charakter. Meine Grundwerte waren Wahrheit, Gerechtigkeit und Humanität. Als Beweis möchte ich hier das Schreiben meiner Mutter an die Reha-Behörde aus dem Jahr 2004 anführen. Dieses steht zwar im Zusammenhang mit dem ein Jahr später stattgefundenen Ereignissen, beschreibt aber gut meine persönliche Einstellung. Siehe Gerichtsurteil vom 31.01.2012, Seite 5 untere Mitte. …..**"Er sei politisch gegen den Staat DDR eingestellt und weder in der FDJ noch in der DSF organisiert gewesen und habe Waffen abgelehnt. Er habe sich nicht verbiegen lassen und seine abweichende Meinung weiterhin öffentlich vertreten."** Die Rücknahme meiner Abiturzulassung und das Ausscheiden nach der 10.Klasse, lässt sich wohl im Wesentlichen auf meine damalige politische Einstellung zurückführen. Dazu muss man wissen, dass das DDR-Regime bereits in der Schule ihre zukünftigen Kader und System-träge auf die notwendige Zuverlässigkeit prüfte. Vorzugsweise an der EOS wurden die zukünftigen Eliten herangebildet. Ausschlaggebend war hierbei, vor allen die Bereitschaft für eine Karriere im Sozialismus sich dem staatskriminellen System bedingungslos unterzuordnen. Ansätze von Kritik auch privat geäußert, bewertete die diktaturtreue Lehrerschaft entsprechend. Besonders den Lehrern an der EOS waren die Zersetzungs-Methoden der Stasi geläufig. Durch das Vergeben von schlechteren Noten, entwürdigenden Zeugnisbeurteilungen und Mobbing im außerschulischen Bereich sollten die System-Kritiker, demoralisiert werden. Zu diesem Zeitpunkt galt ich wohl noch nicht als Staatsfeind. Die totale DDR-Diktatur der 70ger und 80ger Jahre war psychologisch aufgebaut. Ziel vieler Zersetzungsmaßnahmen war es, möglichst unauffällig vorzugehen. So dass weder die Umwelt, noch die betroffene Person selber es mitbekommt, dass die schulischen, beruflichen und privaten Misserfolge von Regime geplant wurden. Mitunter war der betroffene Schüler nicht einmal selber schuld, sondern es war eine gegen die Eltern gerichtete Disziplinierungs- und Bestrafungsmaßnahme. Von all diesen Machenschaften wusste ich zum damaligen Zeitpunkt nichts, ich gab mir selber die Schuld am Rausschmiss. Und dies wird mir heute vorgehalten. Auf all diese Sachverhalte ist die Rehabilitierungs-Behörde, das brandenburgische Innenministerium nicht eingegangen. Obwohl nach 20jähriger Aufarbeitung, den Behörden die Funktionsweise einer perfekt durchorganisierten Diktatur bekannt sein müsste, tun sie so als ob in der DDR Entscheidungsprozesse nach rechtsstaatlichen Richtlinien erfolgten. Schlechtere Benotung und demütigende Beurteilungen sind Mittel der Zersetzung gegenüber dem freiheitlich, humanistisch gesinnten Menschen. Nicht dergleichen ist in den Bescheid des MDI vom 02.11.2010 enthalten. Gemäß VwRehaG §13 Abs.2 und BerRehaG § 25 Abs.2 sollen die Reha-Behörden glaubhafte Darstellungen anerkennen, wenn eine Beweiserbringung nicht möglich ist. Auch dies ist nicht geschehen. Wie "richtig" die Entscheidung der SED-Lehrerschaft war, mich bereits mit 16 Jahren als unverbesserlichen Systemkritiker zu klassifizieren, zeigen die nachfolgenden Ereignisse bei Lehre und Republikflucht. Weil ich damals die Rücknahme der Abiturzulassung nicht als Zersetzungs- und Verfolgungsmaßnahme des Staates, sondern als persönlichen Misserfolg wertete, wollte ich durch einen möglichst guten Lehrabschluss, mir die Möglichkeit das Abitur nachzuholen nicht verbauen. Damit wäre mein eigentlicher Berufswunsch, Tierarzt zu werden, über den Umweg einer Berufsausbildung zum Zootechniker, erfüllbar gewesen. Am 01.09.1971 begann ich mit der Lehre zum Zootechniker in der LPG "Georgi Dimitroff" im Dorf Neuholland. Im Januar oder Februar 1972 auf einer Versammlung im Lehrlingswohnheim Neuholland sagte der Lehrausbilder, dass die Teilnahme an der im März stattfindenden vormilitärischen Ausbildung Pflicht sei. Wenn jemand die Teilnahme verweigert, werde das Lehrverhältnis von der LPG gekündigt. Ich lehnte die Militarisierung der DDR-Gesellschaft ab und wollte mich daran auf gar keinen Fall beteiligen. So suchte ich nach einer Lösung, einerseits einen guten Lehrabschluss zu machen und andererseits nicht meiner inneren Grundeinstellung zuwider zu handeln. Aus diesem Grund meldete ich mich für die Zeit der 14-tägigen vormilitärischen Ausbildung krank. Aber da dem Lehrpersonal meine politische Einstellung bekannt war, schenkten sie der Krankschreibung wenig glauben. Ende März, Anfang April 1972 hatte ich turnusmäßig den 14-tägigen theoretischen Unterricht in Groß-Kreuz bei Potsdam. Dort hing, wohl zu meiner Einschüchterung, für einen Tag ein gefälschter Tadel aus. Die Fälschung kam wahrscheinlich vom Ausbildungsbetrieb in Neuholland. Im Lehrlingswohnheim Groß-Kreuz und auch von den dortigen schulischen Ausbildern gab es keinerlei Beschwerden. Anfang, Mitte April 1972, wieder zurückgekehrt zum Ausbildungsbetrieb in Neuholland und untergebracht im dortigen Lehrlingswohnheim begannen sofort die Verfolgungsmaßnahmen. Mir wurde innerhalb von einer Woche, ein Verweis und ein strenger Verweis ausgesprochen. Ich musste sofort das Lehrlingswohnheim verlassen, was sich im Nachhinein als fristlose Kündigung entpuppte. Hier nun die genaue Schilderung. Gleich am Dienstag erhielt ich einen, diesmal echten, Verweis wegen angeblich mangelnder Disziplin. Am Dienstag- oder Mittwochabend lud der Leiter des Lehrlingswohnheimes die Auszubildenden in eine Gaststätte zum Trinken ein. Er animierte uns größere Mengen Alkohol zu trinken. Am nächsten Morgen wurden alle Lehrlinge geweckt. Nur mich vergaßen sie. Ich wurde sogar genötigt, "Ich solle nicht wagen aufzustehen". Vor Angst hatte ich mich nicht gerührt. Dies führte letztendlich zur Erteilung eines strengen Verweises und ich musste auch umgehend das Wohnheim verlassen, weil ich nicht mehr tragbar für die Einrichtung wäre. Ich wurde sogleich angewiesen, nun in der LPG Germendorf als Melker zu arbeiten, wo man mir auch die Möglichkeit zum Übernachten einräumte. Erstaunlicherweise konnte man dies innerhalb eines Tages organisieren. Mir erzählte man, ich könne die Lehre in einem Jahr fortsetzen und dürfe deshalb auch weiter am theoretischen Unterricht teilnehmen. Praktisch gesehen ein unhaltbarer Zustand, weder Fisch noch Fleisch.** Das Regime spielt hier mit der Ungewissheit seiner Untertanen. Zweideutigkeiten, statt klarer Bescheide oder Verträge. Mein Ausbildungsbetrieb in Neuholland wusste, dass eine Kündigung nach DDR-Gesetzen nicht gestattet war, und vor allem wollte man keine Beweise hinterlassen. Wer sollte mir nach einem Jahr noch Glauben schenken, wenn ich mit der wirren Story einer ausgesetzten Lehre komme. Auch im Urteil 31.01.2012 wird festgestellt, dass die in den BStU-Unterlagen enthaltenen Aussagen meines Ausbildungsbetriebes in Neuholland recht unglaubwürdig sind. Staatsfeinden wurde niemals eine politische Motivation unterstellt sondern Unfähigkeit, Disziplinlosigkeit bis hin zur Kriminalisierung und Psychiatrisierung.** Meine Umsetzung in einen andern Betrieb ist eindeutig als fristlose Kündigung zu werten. Und auch viele Darstellungen in den Reha-Bescheiden und Gerichtsurteilen sind fehlerhaft. So gab es nie einen Tadel, auch nicht wegen meiner Weigerung am Frühsport teilzunehmen. Darum zur Richtigstellung, die ausführliche Darlegung der Vorfälle. Dass die Geschehnisse im Lehrlingswohnheim geplante Verfolgungs- und Zersetzungs-Maßnahme waren, konnte meine Mutter gerichtlich bestätigen. Siehe Gerichtsurteil vom 31.01.2012, Seite 5 Mitte bis Seite 6 oben und Seite 11 untere Mitte. Meine Mutter erhielt während meines schulischen Unterrichtes von zwei Herren des Ausbildungsbetriebes Besuch. Dabei bedrängten sie meine Mutter, darauf hinzuwirken, dass ich mein Lehrverhältnis freiwillig beenden solle. Sie sagten, ich sei politisch nicht mehr tragbar. Das Anliegen der Herren wurde von meiner Mutter konsequent abgelehnt. Danach entschied sich mein Ausbildungsbetrieb das ober geschilderte Theaterstück aufzuführen. Der Rausschmiss aus der EOS geschah noch lautlos, aber diesmal sollte ein öffentliches Exempel statuiert werden. Zur Abschreckung und Disziplinierung der anderen, meine Degradierung vom ehemaligen Abiturienten zum Hilfsarbeiter. Damit zeigten die staatlichen Organe ihre Macht, dass sie über dem Gesetz stehen und bestehende Vorschriften nach Belieben manipulieren können. Am 01.05 1972 geschockt von den Vorfällen und überrumpelt von der Schnelligkeit, nahm ich nun gezwungener Maßen, weil alternativ los, eine Hilfsarbeitertätigkeit als ungelernter Melker bei der LPG "Neuer Weg" in Germendorf an. Der im SV-Buch eingetragene Begriff Melker-Lehrling ist falsch und irreführend. Auch die in den Bescheiden und Gerichtsurteilen wiederholte Falschdarstellung, ich sei ab 01.05.1972 weiter Lehrling gewesen, ist einfach zu widerlegen. Erstens gibt es die den Lehrberuf Melker gar nicht und zweitens ist der Verdienst von ca. 500 Mark schon von der Höhe her kein Lehrlingsentgelt. Dieses betrug im Durchschnitt nur 100,- DDR Mark. Dies wäre auch von den Reha-Behörde leicht zu erkennen gewesen. Auf Grund der totalen Perspektivlosigkeit, den gesellschaftlichen Abstieg vom Abiturienten zum Hilfsarbeiter, innerhalb eines Jahres, entschloss ich mich zu einem Fluchtversuch über Bulgarien. Ich wollte zu meinen Verwandten nach Stuttgart gehen und dort in der Bundesrepublik das Abitur nachholen. Also organisierte ich mir ein Visum und ein Flugticket und reiste Mitte August nach Bulgarien. Der Fluchtversuch misslang. Vom 21.08.1972 bis 25.10.1972 war ich zuerst in Bulgarien und dann in der DDR inhaftiert. Wegen einer allgemeinen Amnestie kam es zu keiner Verurteilung und man entließ mich bereits nach 3 Monaten, vorzeitig auf Bewährung. Dies wird auch so in der strafrechtlichen Rehabilitierung vom 19.06.1998 bestätigt. Siehe Anhang Erstaunlicher Weise vermerkt der DDR-SV-Ausweis die Haftzeit überhaupt nicht. Nur das Durchschnittseinkommen sang auf Grund der 3 fehlenden Monatsgehälter auf 320 Mark ab. Ab Anfang November 1972 arbeitete ich wieder als angelernter Melker in Germendorf. Ende 1973 erhielt ich vom Betrieb das Angebot über das Ablegen einer Prüfung das Facharbeiterzeugnis eines Rinderzüchters zu erhalten. Ich nahm an. Anfang Januar 1974 kam es zu einem Vorbereitungsgespräch mit der Prüferin. Einige Tage später konnte ich in einer 3-4 stündigen Prüfung die Qualifizierung zum sogenannten "Rinderzüchter" ablegen. Wirkliche Qualifizierungs-Maßnahmen sind nie erfolgt. Aber wahrscheinlich gaukelte mein Betrieb den zuständigen Bildungseinrichtungen Schulungsmaßnahmen vor. Ich vermute, dass die Verantwortlichen so ohne großen Aufwand, einen schönen Zusatzverdienst erzielten. Am 18.01.1974 wurde mein Zeugnis mit der Abschluss Note "sehr gut" ausgestellt. An meiner Tätigkeit als Melker änderte sich praktisch gar nichts, auch wenn ich mich jetzt "Rinderzüchter" nennen durfte. Wenn nun die Rehabilitierungs-Behörde, das brandenburgische MdI, und auch die Gerichte die dubiose Feststellung treffen, dass es sich hierbei einen gleichwertigen Abschluss, zu dem eines Zootechnikers handelt, dann muss man dies als politische Weiterverfolgung durch die alten SED und Stasiseilschaften ansehen. Ein Blick ins SV-Buch offenbart jeden, dass ich niemals eine richtige Facharbeiter-Ausbildung absolvieren konnte. Jeder DDR-Betriebsleiter, jeder Kaderleiter, jeder Meister sah, dass ich 2 Jahre als Hilfsarbeiter tätig war. Zumal man nach der Kollektivierung der Landwirtschaft die Qualität der beruflichen Ausbildung auf ein Minimum reduzierte. Der Beruf des Rinderzüchters (Melker) gehörte dazu. Der Rausschmiss aus der EOS, die zwangsweise Beendigung meiner Ausbildung zum Zootechniker, die zwangsweise Tätigkeit als Hilfsarbeiter, der wertlose Facharbeiterabschluss als Rinderzüchter, all dies verstößt in ganz erheblichem Maße gegen meine Grundrechte zur Persönlichkeitsfreiheit und freien Berufswahl. Verstoß Artikel 2 Abs. 1 Jeder hat das Recht zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt, .... Des Weiteren, Verstoß gegen GG Artikel 12 Abs.1 Alle Deutsche haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen… Abs.2 Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden,… All dies beachteten weder die Reha-Behörden noch die Gerichte. 17.06.1974 bis 18.10.1974 Arbeit als Schmelzer in der Abstich-Kolonne im Stahlwerk 24.07.1974 Eheschließung 01.11.1974 für 2 Tage "Rinderzüchter" im SV-Ausweis, ohne Tätigkeit und Gehalt wegen der Zuweisung einer neuen Wohnung mit Arbeitsplatzbindung, 03.11.1974 bis Ende April 1976 Armeezeit für 18 Monate 03.05.1976 bis 31.12.1977 Maurer in der ZGE Milchproduktion in Kremmen 01.01.1978 bis 31.12.1981 Milchspezialist in der ZGE Milchproduktion in Kremmen, entspricht der Tätigkeit als Melker, hört sich nur besser an. 1977 bis 1981 Fernstudium zum Agraringenieur an der Agraringenieurschule "Niclas Belojannis" in Güstrow-Bockhorst 21.12.1981 Abschlusszeugnis mit der Note "sehr gut" 01.01.82 bis 28.02.1985 Reproduktions-Meister (ist nur Vorarbeiter, kein richtiger Meister) in der ZEG Milchproduktion, die Arbeit in der Kälberaufzucht, entspricht zwar der Qualifikation eines Rinderzüchters, ist aber keine adäquate Arbeit für einen Agraringenieur, 01.03.1985 Futterökonom bei der LPG "Einheit" in Kremmen Dies entspricht der Qualifikation eines Agraringenieurs. Deshalb betrachte ich es als das Ende meiner Verfolgungszeit. 28.05.1990 Wahl zum hauptberuflichen Bürgermeister von Neu-Vehlefanz Richtigstellung Meine beruflichen Verfolgungszeiten begannen 1971 mit dem politisch motivierten Rausschmiss aus der EOS und endeten 1985 mit der Einstellung als Futterökonom. Die Reha-Behörden und Gerichte erkannten als berufliche Verfolgungszeit nur an.
In der mündlichen Verhandlung vom 31.01.2012 am Verwaltungsgericht Potsdam wurde ich durch die zuständige Richterin Frau Dr. Achenbach genötigt meinen Antrag zur Anerkennung als verfolgter Schüler zurückzunehmen. Ich bin aufgrund eines 1996 erlittenen Unfalls zu 70% schwerbehindert und leide infolgedessen an Sprachstörungen und Konzentrations- schwäche. Siehe Anhang, Gutachten vom 03.11.2010. Das Gericht und auch das beklagte Innenministerium wissen davon. Durch das mit großem Nachdruck von der Richterin vorgebrachte Argument, ich sei doch einfach nur zu faul gewesen, es hätte somit keinen Sinn an den Antrag als verfolgter Schüler festzuhalten, ließ ich mich einschüchtern und nahm diesen zurück. Auf Grund meiner Behinderung habe ich Probleme, neue unerwartete Situationen kurzfristig richtig einzuschätzen. Das Gericht nahm darauf keine Rücksicht sondern nutzte dies schamlos aus. Ich möchte hier die Zeugenaussage (siehe Anhang) von Jürgen Mauss aus Oberkrämer anführen, der meine Darstellung bestätigen kann. Die Richterin Dr. Achenbach verletzt meine Rechte als Behinderter. Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3 Abs.3 "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Eine Wertung meines Rausschmisses aus der EOS in Henningsdorf wurde vom Verwaltungs-Gericht in Urteil vom 31.01.2012 nicht mehr vorgenommen. Deshalb bezieht sich meine Verfassungs-Beschwerde auf den Bescheid des brandenburgischen Innenministeriums vom 02.11.2010. Darin wird die Situation an den EOS-Schulen vollkommen verkannt wiedergegeben. Wie schon im Lebenslauf geschildert war die Aufgabe der DDR-Gymnasien die Rekrutierung linientreuer Dicktaturanhänger für das DDR-Regime. Die Bewertung und Beurteilung der Schülerleistungen durch die Lehrer war zum größten Teil politisch ausgerichtet. Sehr wichtig waren den Lehren auch die familiären Verhältnisse. So wurden Kader-Kinder grundsätzlich bevorzugt. Kein Lehrer wollte sich mit dem Nachwuchs des Parteisekretärs oder eines MfS-Offiziers anlegen. Ich als Arbeiterkind war somit extrem benachteiligt. Die Studienplätze waren für die Kader-Kinder, egal wie dumm, und linientreuen Dicktaturanhänger bestimmt. Als Beweis möchte ich hier noch einmal das Schreiben meiner Mutter an die Reha-Behörde aus dem Jahr 2004 anführen. Siehe Gerichtsurteil vom 31.01.2012, Seite 5 untere Mitte. …..**"Er sei politisch gegen den Staat DDR eingestellt und weder in der FDJ noch in der DSF organisiert gewesen und habe Waffen abgelehnt. Er habe sich nicht verbiegen lassen und seine abweichende Meinung weiterhin öffentlich vertreten." Die von der EOS praktizierte Auslese verstößt gegen das GG Artikel 1, Artikel 2 Abs.1 "das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit" und GG Artikel 3 Abs.3 "Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden"** All diese eklatanten Grundrechtsverletzungen erkannte das brandenburgische Innen-Ministerium nicht. Die aus politischen Gründen erfolgte Rücknahme der Abiturzulassung ist nach dem verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, VWRehaG § 1 Abs.1 und 2 zu rehabilitieren. "Eine hoheitliche Maßnahme, die mit den tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates unvereinbar ist, und deren folgen unzumutbar fortwirken" Die Aufhebung der rechtsstaatswidrigen Verwaltungsentscheidung wäre zwingend notwendig gewesen. Analog dazu gilt das berufliche Rehabilitierungsgesetz BerRehaG § 17 i.V.m. § 22 für Fälle des § 3 BerRehaG. Stellungnahme: zum Abbruch der Berufsausbildung als politische Verfolgungsmaßnahme Da die Bescheide und Gerichtsurteile in der Darstellung der damaligen Geschehnisse stark variieren, sich gegenseitig widersprechen und in vielen Punkten sogar falsch sind, bitte ich das Hohe Gericht sich am oben dargelegten Sachverhalt meines Lebenslaufes zu orientieren. Mein Ausbildungsbetrieb die LPG "Georgi Dimitroff" im Dorf Neuholland sorgte mit hoher krimineller Energie und auch unter dem Bruch bestehender DDR-Gesetze dafür, dass ich meinen Ausbildungsplatz verlor und danach einer Hilfsarbeiter-Tätigkeit nachgehen musste. Meine Verweigerung der vormilitärischen Ausbildung, durch eine fingierte Krankschreibung, wollte der Ausbildungsbetrieb unbedingt sanktionieren. Das oben beschriebene "Theaterstück" zu dessen "Aufführung" schon ein gehöriges Maß krimineller Energie gehört, ist eine Verfolgungs- und Zersetzungsmaßnahme politisch Andersdenkender. Im Zusammenhang mit der Rücknahme meiner Abiturzulassung ist dies eine Bestrafungs- Maßnahme mit bis heute nachwirkenden gesundheitlichen Folgeschäden, physischen und psychischen Natur. An mir sollte zur Abschreckung ein Exempel statuiert werden. Wer sich weigert an der vormilitärischen Ausbildung teilzunehmen, egal aus welchen Gründen, der verbaut sich seine Zukunft. Dabei sollte allen anderen Lehrlingen und Eltern bewusst gemacht werden, dass sich die staatliche Macht an keinerlei bestehende Gesetze zu halten braucht. Die von der Richterin Dr. Achenbach suggerierte Sichtweise, dass ich als Hilfsarbeiter doch viel mehr Geld verdient hätte als ein Lehrling, und deshalb gar nicht benachteiligt sondern bevorzugt sei, werte ich als Weiterverfolgung eines DDR-Diktatur-Opfers. Weder das brandenburgische MdI noch das brandenburgische Verwaltungsgericht sahen die massiven Grundrechtsverletzungen die mit der fristlosen Kündigung meines Ausbildungsverhältnisses einhergingen. Verstoß gegen Artikel 1, 2, 3 und 12 des Grundgesetzes. Artikel 12 Abs.1 Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. Artikel 12 Abs. 2 Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Auch beim Ausbildungsabbruch muss zuerst die rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidung der fristlosen Kündigung aufgehoben werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die berufsrechtliche Rehabilitierung, welche die jahrelangen Verfolgungsmaßnahmen bestätigt. Stellungnahme: zu den Arbeitsverhältnissen vom 18.01.1974 bis 01.03.1985 Wie im Lebenslauf geschildert änderte sich mit der Ausstellung des Facharbeiterzeugnisses als Rinderzüchter gar nichts. Ich blieb der angelernte Melker, zwar mit etwas Berufserfahrung aber ohne Fachausbildung, wie sie sonst eine ordentliche Lehre bietet. Darum versuchte ich es für 4 Monate als angelernter Schmelzer im Stahlwerk. Aufgrund meiner Heirat am 24.07.1974 und der Möglichkeit über den neuen Betrieb der ZEG Milchproduktion, eine Wohnung zu erhalten, nahm ich das neue Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitsplatzbindung an. 2 Tage nach Einstellung begann meine 1,5 jährige Armeezeit. Ab 1976 arbeitete ich im neuen Betrieb, zuerst als angelernter Maurer und später als sogenannter Milchspezialist. Hört sich schön an, war aber nur die Tätigkeit eines Melkers. Denn jeder Betriebsleiter in der DDR wusste, dass Facharbeiterzeugnisse ohne Lehre nichts wert sind. Dies sei hier noch mal erwähnt, weil Innenministerium und Verwaltungsgericht beständig die Gleichwertigkeit der Abschlüsse propagieren. Auch während meines Fernstudiums von 1977 bis 1981 blieb ich Melker (Milchspezialist). Mit dem Studium zum Agraringenieur konnte ich meinem eigentlichen Berufsziel einer Hochschulausbildung näher kommen. Mein ehemaliger Wunsch-Beruf war ja Tierarzt, den ich mit dem Abschluss eines Zootechnikers, wenn es zu keiner Verfolgung gekommen wäre, hätte nachholen können. Ab 1982 und erfolgreicher Beendigung meines Studium erhielt ich den Job eines Reproduktionsmeisters im Kälberstall. Dies entsprach zwar dem Aufgabengebiet eines Rinderzüchters, aber nicht den eines Agraringenieurs. Obwohl ich mich immer wieder um einen besseren Posten bewarb, blieben meine Bemühungen erfolglos. Erst 3 Jahre später, am 01.03.1985 mit dem Wechsel zur LPG "Einheit" in Kremmen konnte ich entsprechend meiner Qualifikation als Agraringenieur tätig werden. Dies betrachte ich als Ende der Verfolgungsmaßnahmen. Obwohl die Intensität der Verfolgung im Zeitraum von 1974 bis 1985 nicht mehr so sichtbar war, wirkte die Zerstörung meines beruflichen Lebenslaufes fort und selbst nach Abschluss meines Studiums konnte ich 3 Jahre lang keinen angemessen Arbeitsplatz finden. Die DDR als lupenreine Diktatur hat ihre Staatsfeinde langfristig kaltgestellt. Berufliche Erfolglosigkeit war ein Mittel der Verfolgung. Nach meiner Weigerung an der vormilitärischen Ausbildung teilzunehmen und dem 4 Monate später gescheiterten Versuch Republikflucht zu begehen, wurde ich vom DDR-Regime als Staatsfeind eingestuft. Und Staatsfeinde bekämpfe die Diktatur nicht nur mit Gefängnisstrafen sondern auch mit Benachteiligung und Zersetzung. Es ist Erschreckend, wenn eine Rehabilitierungsbehörde und ein Rehabilitierungsgericht selbst 20 Jahre nach dem Untergang der DDR-Diktatur diese langfristigen Zusammenhänge so konsequent ignoriert. Da es sich hierbei um die Institutionen des Landes Brandenburg, im Volksmund auch kleine DDR genannt, handelt, gehe ich nicht mehr von der Unfähigkeit einer Behörde aus, sondern von einer politisch motivierten Verfolgung meiner Person durch die brandenburgischen Behörden. Schaut man sich das Internet an, so findet man unzählige Fälle von Rehabilitierungsverweigerung auf Grund manipulierter Bescheide. Ich möchte hier die Zeugenaussage des Herrn Volker Czapinski aus 95213 Münchberg anfügen, der seine Erlebnisse mit dem brandenburgischen Rehabilitations-Behörden (MdI, Verwaltungsgericht) schildert. Auch seine Akten wurden manipuliert, so dass man ihm durch eine bewusst herbeigeführte Fehlendscheidung die Rehabilitierung verwehrte. Es ist also kein Einzelfall, dass das brandenburgische MdI und Verwaltungsgericht gegen das Grundgesetz Artikel 3 Abs.3 verstoßen. "Niemand darf wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt werden" Die Opfer der DDR-Diktatur werden von den brandenburgischen Behörden politisch verfolgt, weil sie seit Jahrzehnten für Freiheit und Demokratie eintreten. Die in den neuen Bundesländern fortwirkenden DDR-Verwaltungsstrukturen, deren Basis das alte DDR-Verwaltungspersonal darstellt, sollten sich nach über 20 Jahren Überbrückungszeit, den nun geltenden rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet fühlen. So muss der Brandenburgische Innenminister, Herr Schöneburg, immer wieder neu aufgedeckte Stasi-Strukturen in den Behörden des Landes bestätigen. Siehe Anhang Die Welt vom 14.12.2011 "Stasi-belastete Richter urteilen über SED-Opfer" Siehe Anhang Zusammenfassung Um meinen Antrag auf verwaltungsrechtliche und berufsrechtliche Rehabilitierung richtig zu werten, muss man den ganzen Lebenslauf begutachten. So war es natürlich niemals mein Berufsziel Zootechniker zu werden. Dies war eine Notlösung, weil die DDR-Diktatur, aus politischen Gründen, meine Abiturzulassung wieder zurücknahm. Ich wollte eigentlich ein Hochschulstudium absolvieren. Die Betrachtungsweise der Reha-Behörden, ob der Lehrberuf eines Zootechnikers, gleichzusetzen ist mit dem eines angelernten Melkers (Hilfsarbeiter) ist dabei eher zu vernachlässigen. In der Betrachtung der Verfolgungszeit muss man also berücksichtigen, wie lange die Verfolgung anhält, selbst wenn es zu keinen dramatisch und traumatisierenden Ereignissen mehr kommt. Dabei spielt nicht nur das Finanzielle eine Rolle, sondern auch die gesellschaftliche Anerkennung. Deshalb ist eine Verfolgungszeit vom Rausschmiss aus der EOS 1971 bis zur Arbeits-Aufnahme als Futterökonom am 01.03.1985, anzusetzen. **Dabei bleibt immer noch unberücksichtigt, dass mein beruflicher Lebenslauf ohne die Verfolgungsmaßnahmen, viel erfolgreicher verlaufen wäre. Antrag Die bisher anerkannten Verfolgungszeiten vom 21.08.1972 bis 25.10.1974, 28. bis 29.10.1989 und 01.09.1973 bis 18.01.1974 sind unzureichend. Die Verfolgung durch die DDR-Diktatur mit den geschilderten beruflichen Nachteilen, belief sich über einen Zeitraum von 1971 bis 01.03.1985. Auf Grund der zahlreichen Grundrechtsverletzungen mit den hier aufgezählten Verstößen gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, bitte ich das Hohe Gericht diese festzustellen und den Vorgang an das zuständige Gericht zu verweisen. Ich fordere die Rücknahme der DDR-Verwaltungsendscheidungen wegen des Abiturabbruchs 1971 und der fristlosen Kündigung 1972. Ich fordere die Anerkennung der Verfolgungszeit von 1971 bis 1985. ** Mit freundlichen Grüßen Joachim Raschke Anhang: Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig vom 30.10.2012, Eingang am 07.11.2012 Bescheid vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg vom 02.11.2010 Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam vom 31.01.2012, Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig vom 27.08.2012, 6 Seiten Kopien aus dem SV-Ausweis der DDR mit handschriftlichen Randnotizen Strafrechtlicher Rehabilitierungsbescheid vom 19.06.1998 Eidesstattliche Versicherung des Herrn Jürgen Mauss vom 22.11.2012 Zeugenaussage des Herrn Volker vom 26.11.2012 Internetartikel "Die Welt" vom 14.12.2011 Internetartikel "pnn.de" vom 31.12.2011 Facharbeiterzeugnis vom 18.01.1974 Zeugnis Agraringenieur vom 21.12.1981 Bestätigung der Bürgermeisterwahl vom 11.06.1990 Ärztliches Gutachten vom 03.11.2010 Behindertenausweis vom 22.06.2005****** A social requirement? Because the protection of the Constitution has worked for me for years, I need help from the social psychiatric service: Kerstin.Benn _at_ oberhavel.de http://www.behinderten-forum.de/innenministerium-brandenburg-verletzt-die-menschenrechte-t210024,start,90.htm#3881981 Joachim Raschke 16727 Velten XX 13.08.13 verlorene Klage wegen der Verletzung der Grundrechte in Potsdam (1).pdf [1,95MB] Vorschau Klage Verletzung der Grundrechte 19x bearbeitet Verfasst am: 02.03.2013, 07:11 zitieren KLAGE ZU GRUNDRECHTSVERLETZUNGEN 2010 Prozess 2013 mich hatte sie zum Prozesstag fertig gemacht! (siehe unten) Frage vom Verwaltungsgericht Potsdam: ![]() ![]() 13.02.15 VG 921-12.jpeg - [Bild vergrößern] ![]() ![]() Bild (13) Klage 25.05.2010.jpg - [Bild vergrößern] XX 13.08.13 verlorene Klage wegen der Verletzung der Grundrechte in Potsdam (1).pdf [1,95MB] Vorschau Prozess am 13.08.2013, mich hatten sie vorher fertig gemacht, ich konnte nicht erscheinen. 5x bearbeitet Verfasst am: 02.03.2013, 07:16 zitieren http://www.politik-sind-wir.de/showthread.php/23928-Menschenrechtsverletzungen-in-Deutschland?p=107244#post107244 Verfassungsbeschwerde 1von 2 5x bearbeitet Verfasst am: 10.03.2013, 20:44 zitieren Joachim Raschke Bahnstraße 28 16727 Velten 06.03.2013 Verwaltungsgericht Potsdam 11. Kammer Die Geschäftstelle Postfach 601552 14415 Potsdam VG 11 K 921/12 Ihre Anfrage vom 04.03.2013 Hohes Gericht, Sehr geehrte Frau Hübner, um mein Schreiben vom 02.03.2013 nochmal zu bestätigen, ich kenne leider die Verfahrensweisen nicht, hier muss ich die Befangenheit der Richterin Frau Dr. Achenbach noch einmal wiederholen. Dieses resultiert daher, dass entsprechende Klagen nicht unabhängig, sondern nur im Sinne der Regierung durchgeführt werden. Deshalb ist meine Klage zur verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung von 2009 negativ ausgefallen, ebenso die Klage zur berufsrechtlichen Rehabilitierung am 31.01.2013 (negativ). Weil Tatsachen vorenthalten wurden, musste ich leider um Recht zu bekommen, mich gegen ganz Deutschland in Karlsruhe beschweren, dabei haben wir die Einheit Deutschlands 1990 einst schwer erkämpft! Die Verfassungsbeschwerde ist im Internet Menschenrechtsverletzungen in http://www.politik-sind-wir.de/showthread.php/23928-Menschenrechtsverletzungen-in-Deutschland?p=107244#post107244 oder http://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/94474-macht-staates-post1346575.html#post1346575 einzusehen. Bei Bedarf kann ich das auch Ihnen zuschicken. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass auch andere Klagen und Beschwerden im Verwaltungsgericht Potsdam von der Richterin Frau Dr. Achenbach nicht unabhängig durchgeführt wurden. Dazu schicke ich einen Teil der Untätigkeitsklage von 2009 mit, wo eindeutig festgehalten ist, dass die Rehabilitierung schon 1990 beantragt wurde, es aber bewusst übersehen wird! Ich hoffe dieses dient der Aufklärung. ![]() Mit freundlichen Grüßen Joachim Raschke http://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/94474-macht-staates-post1346575.html#post1346575 ![]() ![]() 09.11.10 - Klage wegen verwaltungsrechtliche R.jpg - [Bild vergrößern] 5x bearbeitet Verfasst am: 12.03.2013, 14:21 zitieren Die Willkür des Staates, ich bitte um Gehör: http://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/94474-macht-staates-post1345630.html#post1345630 http://www.politik-sind-wir.de/showthread.php/23928-Menschenrechtsverletzungen-in-Deutschland?p=107244#post107244 Joachim Raschke Parallelen: 26.01.2018 Landkreis Oberhavel Adolf Dechert Straße 1 16501 Oranienburg (Dezernat IV – Soziales und Verkehr Herr Gerigk c.gerigk @ oberhavel.de) 22-13401141 Widerspruch gegen die Pfändungs und Einziehungsverfügung vom 15.01.2018 Sehr geehrter Herr Gerigk, ihrer Gesetzesvorlage kann ich leider nicht entsprechen, da ich entsprechend des GG handle und nach § 227 BGB in Notwehr gegen die Körperverletzung vorgehe, die ich übrigens seit 1991 (Mobbing) erleiden musste. Da haben ihre gesetzlichen Vorwürfe keinerlei Relationen zum Unrecht, was mir angetan wurde. Zur Erklärung: In der DDR war ich seit 1972 verfolgt, eine Rehabilitation vom DDR-Unrecht wurde 1990 beantragt, eine Antwort auf dem Antrag erhielt ich 2010: abgelehnt- das war eine Lüge! Gegen die Lüge hatte ich geklagt und verloren, warum? Damals wusste ich es auch nicht genau, wie ich vorgehen kann, aber es ist definierbar, eine Verfolgung entspricht einer Verletzung des Völkerrechts und im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 25 sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts als Bestandteil des Bundesrechts definiert. Die Behindertenbeauftragten des Landkreises Oberhavel sind informiert. Mit freundlichen Gruß @JoachimRaschke ![]() 2x bearbeitet |
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