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Senior 
Name: Joachim
Anmeldedatum: 08.07.2011
Beiträge: 382
Wohnort: Velten bei Berlin
07.01.2013, 12:40
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District Court Oranienburg
- Civil Division -
23 C 311/17
Conference Room VII. Meeting Room VII, Level 1, Berliner Straße 38

High Court, Madam Judge,

29.03.2018 Today's procedure involves two objections to the default judgment of 08.01.2018
one on 18.01. and one on 26.01.2018, sorry, I'm a bit confused.
So I go in self-defense and self-defense against a personal injury according to BGB § 227/228 before, (I was persecuted since 1972, I filed a request for redress in 1990, I got a rejection in 2010)
Here I would like to address the human rights violations, procedural errors in the rehabilitation of GDR injustice and a violation of the GG Art2 paragraph 2, see opinion of 2010 (4th).
otherwise it remains crimes of the state and they are not processed (?)
PROCESS ERRORS and procedural errors
In 1990, it was planned that those who were persecuted in the GDR, get a good start in democratic Germany. I have been persecuted since 1972 and was elected mayor in the democratic GDR. After the parish union first to the office Oberkrämer, I was tormented by mobbing escapades, so I did not receive new employment contracts in the summer of 1992 After a waiting period of a few weeks I left on private pressure in September 1992, the Office Oberkramer, "you can not work without pay go "and I was unemployed.
Then I worked for a few years on ABM and was unemployed again. In 1996, I had depression

a serious accident and was then severely handicapped 90%, now 70.

1.1 For self-defense, I go in self-defense.

Civil Code (BGB) § 227 self-defense.
(1) An act of self-defense is not unlawful.
(2) Self-defense is the defense required to avert a current unlawful attack from oneself or another.

1.2. It is also about the violation of the GG
Because this decision to conclude with me no employment contract, resulted in depression and the subsequent accident, which I also define a part of a personal injury. This was the
Right to physical integrity (Wikipedia) violated,
(https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_körperliche_Unversehrtheit)

It is defined together with the right to life and the right to freedom of the person in Art. 2 sec. 2 GG.
(2) Everyone has the right to life and physical integrity. The freedom of a person is inviolable!

As illegal attack the bullying attacks of the administration and its consequences are to be regarded.
All persecuted and community workers should actually get a further employment in office, only with me it was not so.

Enclosed to the public:
Here in the Stasi Forum, I will probably be slandered by the Verfassungsschutzagent, for example, on 18.09.2013, 14:48 Friedrich: "Persecution is a terrible disease":
http://www.sed.stasiopferinfo.com/phpBB2/viewtopic.php?t=1977&postdays=0&postorder=asc&start=240 ... ... ...


5 attachments:
The linked decision not to rehabilitate me in 2010
since 1972 I was persecuted,
the inaction lawsuit 2009, it was unlawfully destroyed and
  1. the lawsuit bullying, it has not been processed.
  2. the lawsuit bodily injury, that is a human rights violation, it was made at the District Court Potsdam and destroyed by the Administrative Court Potsdam.
    The medical report from 03.11.2010, says that I was still pretty much finished in 2010.
    German Bundestag Petitions Committee of 16.01.2018,
    he got information. There is the question of whether someday will be decided?
    But procedural errors, violations of the Basic Law and human rights violations I have to fight in self-help:
    (The first information got the Greens Hesse and Berlin:
    (In presse-gruene [ ät ] ltg.hessen;
    In t.haupt ( a t ) ltg.hessen;
    In n.fornoff -at- ltg.hessen;)
    I also informed the municipal administration Velten and partly The Left Oberhavel
    stefanie.rose -ät- die-linke-ohv.de and dr.unrath AT t-online.de,
    the society for good neighborliness with Poland in Berlin with board [ at ] gutenachbarn.de, m.dressel -at- gutenachbarn.de and
    the municipal administration Velten with garkisch ÄT velten.de, kontakt (@) ineshuebner.de) ...
Please accompany the procedure self-defense.
Best regards

Joachim Raschke 63 years old




[color=darkred]
Liebe Online Redaktion, das habe ich an die TAZ geschickt, ob das ausreicht?

berlin@taz.de;
redaktion (@) taz-nord.de;

27.03.2018
Liebe TAZ,
am Donnerstag hatte ich ein Gerichtsverfahren beim Amtsgericht Oranienburg:
Amtsgericht Oranienburg
- Zivilabteilung -
23 C 311/17
Konferenzraum VII. Sitzungssaal VII, Ebene 1, Berliner Straße 38

Hohes Gericht, sehr geehrte Frau Richterin,

29.03.2018 Bei dem heutigen Verfahren in Sachen HMI wegen Räumung und Forderung
möchte ich die Menschenrechtsverletzungen, Verfahrensfehler bei der Rehabilitation vom DDR-Unrecht und eine Verletzung des GG Art2 Absatz 2 ansprechen, weil
ich in Selbstverteidigung und Notwehr nach BGB § 227/228 vorgehen will, ansonsten bleiben es Verbrechen des Staates und die werden nicht bearbeitet?

PROZESSFEHLER und Verfahrensfehler
Im Jahr 1990 war es geplant, dass diejenigen, die in der DDR verfolgt wurden, einen guten Start im demokratischen Deutschland bekommen. Ich bin seit 1972 verfolgt worden und wurde in der demokratischen DDR zum Bürgermeister gewählt. Nach dem Gemeindezusammenschluss zunächst zum Amt Oberkrämer, wurde ich von Mobbingeskapaden gepeinigt, so dass ich neue Arbeitsverträge im Sommer 1992 nicht erhielt Nach einer Wartezeit von einigen Wochen verließ ich auf privatem Druck im September 1992 das Amt Oberkrämer, "du kannst doch nicht ohne Lohn arbeiten gehen" und ich war arbeitslos.
Dann hatte ich einige Jahre auf ABM gearbeitet und war dann wieder arbeitslos. Im Jahre 1996 hatte ich vor Depressionen einen schweren Unfall und war dann zu 90 % schwer behindert, jetzt 70.

Zur Selbstverteidigung gehe ich in Notwehr vor.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 227 Notwehr.
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

1.2. Es geht auch um die Verletzung des GG
Denn diese Entscheidung mich nicht weiter zu beschäftigen, mündete in Depressionen und den anschließenden Unfall, den ich auch zu einem Teil der Körperverletzung mitzurechne. Damit wurde das

2. Recht auf körperliche Unversehrtheit ( Wikipedia ) verletzt,
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_körperliche_Unversehrtheit

Es wird zusammen mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit der Person in Art. 2 Abs. 2 GG definiert.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich!

Als rechtswidrigen Angriff sind die Mobbingattacken der Amtsverwaltung und dessen Folgen anzusehen.
Alle Verfolgten und Gemeindebeschäftigten sollten eigentlich eine Weiterbeschäftigung im Amt bekommen, nur bei mir war es nicht so.
Hier im Stasi-Forum werde ich von wahrscheinlichen Verfassungsschutzagenten verleumdet, zum Beispiel am 18.09.2013, 14:48
Friedrich**: "Verfolgungswahn ist eine schlimme Krankheit":
http://www.sed.stasiopferinfo.com/phpBB2/viewtopic.php?t=1977&postdays=0&postorder=asc&start=240 … ... ...

  1. Die gelinkte Entscheidung, mich 2010 nicht zu rehabilitieren,
    seit 1972 war ich verfolgt,
  2. die Untätigkeitsklage 2009 wurde widerrechtlich vernichtet und
  3. die Klage Mobbing wurde nicht bearbeitet.
Erst 1992 wusste ich nicht, wie ich vorgehen sollte, ewig verfolgt, DDR-Feind und dann aus dem Amt gemobbt?

Es mündete in Depressionen und den anschließenden Unfall 1996, den ich auch zu einem Teil der Körperverletzung mitzurechne. Damit wurde das Recht auf körperliche Unversehrtheit ( Wikipedia ) verletzt,
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_körperliche_Unversehrtheit

Es wird zusammen mit dem Recht auf Leben und
dem Recht auf Freiheit der Person in Art. 2 Abs. 2 GG definiert.

Dann hatte der Unfall 1996 wenigstens einiges vergessen lassen.

Aber Verfahrensfehler, Verstöße gegen das Grundgesetz und Menschenrechtsverletzungen muss ich in Selbsthilfe bekämpfen:

(Die erste Information haben die Grünen Hessen:
In presse-gruene AT ltg.hessen;
In t.haupt [ at ] ltg.hessen;
In n.fornoff _at_ ltg.hessen;
Ich informierte auch die Gemeindeverwaltung Velten und teils Oberhavel: stefanie.rose [AT] die-linke-ohv.de;
dr.unrath -at- t-online.de und gute Nachbarn in Berlin, vorstand -ät- gutenachbarn.de, m.dressel ÄT gutenachbarn.de, garkisch [ ät ] velten.de, kontakt _ät_ ineshuebner.de) ...

  1. Klage wegen Körperverletzung, die Beamten haben mich fertig gemacht, weil nicht entschieden wurde, 1990 habe ich die Wiedergutmachung beantragt. Die Verfolgung musste ich selbst definieren der Staat kann das nicht. Die Klage Körperverletzung ist vernichtet worden.
  2. Untätigkeitsklage mit Eingangsbestätigung vom Gericht (2.E). Die Klage ist auch vernichtet worden.
  3. der Bescheid: Die Rehabilitierung wurde abgelehnt – Das sind Verfahrensfehler, weil nicht alle Primärdaten genommen wurden. Die politischen Mängel bei meinem Berufseinstieg wurden nicht gewertet, die heimliche Kündigung und ersatzweise eine Zwangsarbeit auch nicht.
  4. 11 Klage Mobbing, Die Klage ist natürlich auch vernichtet worden.
  5. 7 ärztliches Gutachten 2010, ich war noch stark nervlich belastet, da konnte ich dem Beschluss noch nicht widersprechen.
Das Verfahren Notwehr bitte ich mit zu betreiben.
Ein schönes Osterfest wünsche ich.

Die Verfassungsbeschwerde, die mir der Spitzel Dirk Lahrmann (August13) geschrieben hat, sie kam dann nicht zur Beschlussfassung, DANKE am 25.01.2013 :laughat: Wodim, Uwe O. sind weitere Spitzel vom Verassungsschutz...

https://www.politik-sind-wir.net/showthread.php/23928-Menschenrechtsverletzungen-in-Deutschland/page34

August 13 ist vor allem auf den ersten 4 Seiten vom meinem Stasiforum aktiv.
hier Seite 4 am 12. und 2 x am 14.11.2012:
8) http://www.sed.stasiopferinfo.com/phpBB2/viewtopic.php?t=1977&postdays=0&postorder=asc&start=120

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Raschke****



Verfasst am: 11.01.2013, 17:38
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Menschenwürde in Deutschland
Die Achtung der Menschenwürde gehört zu den Menschenrechten!
Das Grundgesetz erklärt die Würde des Menschen für unantastbar (Art. 1 GG). Damit ist gemeint: Kein Mensch darf nie wie eine Sache behandelt, vollständig entrechtet, unmenschlichen und erniedrigenden Strafen und Behandlungsweisen ausgesetzt, gefoltert oder als so genanntes lebensunwertes Leben vernichtet werden.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. Überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.

ICH KLAGE AN:
WO IST MEINE WÜRDE, DIE MENSCHENWÜRDE GEBLIEBEN?
1000 Ausreden hatte der Staat, er sei nicht an der Verletzung der Würde Schuld, sie hatten doch einen Unfall gehabt, d a r a n ist keiner Schuld ... eine immer wieder kehrende Dauer-Aussage.
Und immer noch streite ich mich jetzt mit der Bundesrepublik? wegen der Zuerkennung der Grundrechte, die mir der Staat versagt hatte, denn die Rehabilitierung und die Achtung der Menschenwürde sind Grundrechte!
Bedrohlich wurde das nur, als die Legislative durch den Staat überzeugt wurde
, ungesetzliche Regelungen einzuführen, man nannte es höflich: die Beugung vom Grundgesetz.
(Bundesverfassungsbeschwerde vom 03.12.2012)

Zusammenfassend:
Wir hatten 1989 /90 die Wende - danach die Demokratisierung der Gesellschaft, 1990 wurde ich zum Bürgermeister gewählt, bis Ende 1993 war ich als BM tätig, dem nachzugehen war eine Fehlentscheidung von mir, ab 1994 arbeitslos, statt gleich nach der Wende mein Qualifizierungsdefizit endlich auszugleichen, aber einen Rehabilitierungsantrag durfte ich erst 2004 (auch nur mit Zeugen) stellen, der Antrag wurde dannn 2012 abgelehnt, die 5 (fünf) Rehabilitierungsanträge, die ich in der demokratischen DDR stellte, werden verleugnet und nicht anerkannt.
Arbeitslos und nervlich fertig hatte ich 1996 einen Unfall, wie in Trance im Wohnhaus gestürzt - 90 % schwerbehindert, ab 2006 - 70 %.
Wegen der Ablehnung ist man jetzt in Karlsruhe, das ist ein Rechtssystem?
@JoachimRaschke
Bahnstraße 28 in 16727 Velten

 9x  bearbeitet

Verfasst am: 12.01.2013, 10:14
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Verfasst am: 22.01.2013, 13:50
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Jetzt ist mir das auch klar, zur Bearbeitung des Problems wird eine andere Rechtsgrundlage verlangt!


Die Rechtsgrundlage müsste vergleichbar mit dem politischem Asyl sein.
Da gibt es wohl Verfahrensvorschriften.
Also reicht es nicht aus, vor Gericht zu streiten, sondern man muss noch die Gesetze festlegen, wonach verhandelt werden soll.

Nun muss ich mir doch einen Rechtsanwalt besorgen. :yes:

23.01.13 Die Überlegungen waren falsch, da ja die DDR kein Ausland war.

 6x  bearbeitet

Verfasst am: 23.01.2013, 15:30
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Warum kümmere ich mich erst jetzt um meine Rehabilitierung, die Wende war doch 1989?
Ja das stimmt, an die Wende kann ich mich gut erinnern. Wir setzten uns für die Demokratisierung der Gesellschaft ein. Dummerweise habe ich mich im Heimatort 1990 als Bürgermeister wählen lassen, von dieser Entscheidung habe ich mich noch nicht erholt. Aber erfreuliche Nachrichten habe ich, die Schäden vom Schädel-Hirn-Trauma (1996) heilen weiter, die Schwerbehinderung wird weniger.


Immer wieder fragen mich einige, warum musst du jetzt klagen, gerade gegen Deutschland, das verstehe ich nicht.
Das stimmt, gerade in Deutschland existiert das Grundgesetz, das die Rehabilitierung vom Unrecht regelt.
Jedenfalls durfte ich erst 2004 die vollständige Rehabilitierung vom DDR-Unrecht mit wenigstens einem lebenden Zeugen zur Bestätigung von DDR-Unrecht beantragen. Vorher ab 1992 wurde nur ein Antrag mit meiner versuchten Republikflucht von 1972 entgegengenommen.
Dass diese Republikflucht einen politischen, nicht wirtschaftlichen Grund hatte, wollte der Staat mit Absicht nicht bewiesen haben.
Diese Tatsache konnte ich jedoch 2012 aktenkundig darlegen. Obwohl es eine Pflicht für den Staat wäre, mich strafrechtlich zu rehabilitieren, hält er seine Pflicht nicht ein.
Der deutsche Staat ist eine wahre Freude!
2007 klagte ich wegen Untätigkeit erstmalig, im Jahre 2009 (Januar) wurde ich überredet, die Klage wieder zurückzunehmen.
Mir wurde eine Rehabilitierung oder eine persönlich gute Entwicklung versprochen, aber es passierte nichts.
Am 10.11.2009 habe ich erneut geklagt, die vollständige Rehabilitierung (Entschädigung wegen DDR-Unrecht) wurde im Februar 2012 abgelehnt und wieder verzögert. Das ist ein menschenwürdiger Prozessablauf!? Seit dem 03.12.2012 ist man vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe .

Ich hoffe nicht, dass der Staat über Leichen geht und der Konflikt seit 20 Jahren noch zu Lebzeiten beendet wird.


Nun erwarte ich das Ergebnis.
@JoachimRaschke

 6x  bearbeitet

Verfasst am: 26.01.2013, 09:07
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 5x  bearbeitet

Verfasst am: 29.01.2013, 14:55
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 7x  bearbeitet

Verfasst am: 29.01.2013, 21:33
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http://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/94474-macht-staates-post1317041.html#post1317041
Zu deiner Bemerkung sehe ich keinen Zusammenhang, aber danke, ich weiss auch wieder nicht, was du mit dieser Aussage bezwecken willst.
Ich weise nochmal auf meine Verfassungsbeschwerde hin: Menschenrechtsverletzungen in Deutschland - Seite 23
1 BvR 2574-12
Die Wende 1989
bis Ende1993 Bürgermeister,
dann arbeitslos. Meine Würde habe ich verloren. Ich war nichts mehr wert.
Unfall vor Gram 1996, hatte die Nerven nicht mehr beieinander, im Haus von einer Leiter gestürzt. :o
Seitdem Schwerbehindert 90 %, ab 2006 70 %.
achim.raschke@googlemail.com

(ein anderes Forum)
Der Staat wendet zweifelhafte Methoden an, nicht um die Sicherheit der Bevölkerung, sondern um seine Sicherheit zu garantieren.
Zuerst kommt in Deutschland der Staat, dann noch einmal der Staat und dann vielleicht das Volk.
http://www.sed.stasiopferinfo.com/phpBB2/viewtopic.php?p=9440#9440

Seit wann kann sich ein Behinderter die Meinungsfreiheit leisten?
Es wird vieles versucht:

http://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/94474-macht-staates-post1317041.html#post1317041

16x bearbeitet

Verfasst am: 31.01.2013, 19:58
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Seit dem Jahre 2006: "Warum ausgerechnet machen sie so viel Gewese, sie haben vielleicht schlechte Erfahrungen durchleben müssen, aber das ist doch nur ein Einzelbeispiel und kann kann nicht verallgemeinern werden!"* ARGUMENTE DES INNENMINISTERIUMS SEIT 1992 31.01.2013

Dem muss ich aber vehement widersprechen. Es ist vielleicht ein Einzelbeispiel, wo es gelungen ist, sich gegen die Allmacht des Staates zu wehren.

"
*GG-Verletzungen seit 1992**"


Der Staat kann sich alles erlauben; seine Arroganz, er weiß immer, was Politik und Recht ist, dabei hat er nichts mit Politik zu tun!

13x bearbeitet

Verfasst am: 31.01.2013, 21:36
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Die Arroganz des Innenministeriums, Stand 01.02.2013 ... wird berichtet.
Er verletzt ohne Bedenken das Grundgesetz.
Wenn ich dafür keinen Rechtsanwalt finde, bitte ich um Mithilfe.
Joachim Raschke
Bahnstraße 28
16727 Velten (@JoachimRaschke)

 5x  bearbeitet
pn
Gast 
30.11.2020, 13:41
zitieren

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