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Name: Joachim
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09.07.2011, 13:21


Innenministerium Brandenburg verletzt die Menschenrechte eines schwerbehinderten SED-Opfers http://www.behinderten-forum.de/posting,mode,editpost,p,3084841,u,54243.htm#

Redaktion / 7.6.2011 / stephan seiler (info@placesys-suchmaschinenoptimierung.ch)
Mythenblick 4 CH-8926 Uerzlikon 043 541 03 96 076 467 81 81

Potsdam / Der im Jahre 1954 geborener Ex-DDR Bürger Joachim R. (Name der Redaktion bekannt) hatte 1971 Ausbildungsverbot (erweiterte Oberschule), versuchte 1972 aus der DDR zu fliehen. Da dieserFluchtversuch scheiterte, wurde er im selben Jahr von der DDR zu 3 Monaten Haft verurteilt und musste diese absitzen. Ausserdem verweigerte er die vormilitärische Ausbildung und konnte deshalb seineBerufsausbildung zum Zootechniker nie beenden. Er konnte wegen dem staatlichen Zwang der SED Diktatur nie einen beruflichen Fähigkeitsausweis erwerben. Durch die Haft und die widrigen Umstände erlitt Joachim R. bleibende gesundheitliche und psychische Schäden und ist heute schwerbehindert. Obschon es in Deutschland ein Rehabilitierungsgesetz für SED-Opfer gibt, lässt das Innenministerium des Landes Brandenburg 6 Jahre mit einem Beschluss auf sich warten. Auch nachdem sogar der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg das Verhalten des Innenministeriums rügt, bleibt die Behörde in Brandenburg noch immer untätig. Ein klarer Fall von staatlichem Rechtsmissbrauch.
Rehabilitierungsgesetz als Wiedergutmachung an die Opfer der SED Diktatur
Mit dem Ende der SED Diktatur hat das vereinte Deutschland sich die Aufgabe gestellt, 40 Jahre Unrecht, Verfolgung und Behördenwillkür aufzuarbeiten und den Opfern des SED-Regimes späte Genugtuung zu geben und ihren Einsatz für Demokratie und Freiheit zu würdigen. Durch das Erste SED Unrechtsbereinigungsgesetz vom 29.Oktober 1992 wurde schnell eine Regelung für die von DDR- Unrechtsmaßnahmen am schwersten Betroffenen geschaffen, um diesen einen ersten Ausgleich für das erlittene Unrecht zu gewähren. Das Zweite SED Unrechtsbereinigungsgesetz vom 23.Juni 1994 griff dann die Fragen der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung auf und verbesserte die Situation der Opfer politischer Verfolgung in den neuen Ländern in diesen Bereichen nachhaltig. Außer im Land Brandenburg, wo ein Opfer noch immer auf seine Rehabilitierung wartet.
Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Gesetz ist Voraussetzung, dass durch einen Rehabilitierungsbeschluss eine rechtsstaatswidrige Entscheidung aufgehoben wird (§ 1 StrRehaG), aus dem sich die Dauer der unrechtmäßigen Haft ergibt. Das Rehabilitierungsverfahren wird durch dasjenige Landgericht durchgeführt, in dessen heutigem Bezirk das erstinstanzliche Straf- oder Ermittlungsverfahren seinerzeit durchgeführt worden ist (§ 8 StrRehaG).
Das beste Gesetz nützt nichts, wenn es ignoriert wird
Im Falle von Joachim R. ist das zuständige Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg unter der Federführung von der Präsidentin Frau Liane Klocek zuständig. Bereits 1990 hat Joachim R. einen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gemäss StrRehaG beim Landesamt gestellt. Bis heute lässt das Innenministerium Brandenburg mit einer Entscheidung auf sich warten. Deshalb stellte Joachim R. in den Jahren 2004 und 2005 ein erneutes Gesuch um Rehabilitierung. Leider bis heute ohne Erfolg. Die Voraussetzungen im Falle von Joachim R. für eine verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung sind in jedem Falle gegeben; sollte man meinen. 
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg bleibt untätig
Auf Grund der Untätigkeit des Innenministeriums des Landes Brandenburg erhob Joachim R. im November 2009 bei der Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Potsdam Klage und beantragte, das Landesamt zu verpflichten, über den Antrag aus dem Jahre 1990 nun endlich zu entscheiden.
Das Verfahren von Joachim R. gegen das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, in dem dieser die Rehabilitierung wegen seiner politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR begehrt, stellt sich weder als besonders schwierig noch als komplex dar. Die lange Verfahrensdauer lässt sich nicht erklären.
Am 10. November 2009 forderte das Verwaltungsgericht Potsdam das Landesamt Brandenburg auf, innerhalb von acht Wochen auf die Klage zu erwidern. Es blieb allerdings weiterhin untätig. Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Juni 2010 bewilligte dasselbe Gericht Joachim R. eine Prozesskostenhilfe.
Der Antrag von Joachim R. auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ist seit 6 Jahren noch immer hängig. 
Beschwerde beim Menschenrechtshof in Strassburg wurde gutgeheissen
Aufgrund der Untätigkeit der Brandenburger Ämter rügt Joachim R. die Verletzungen des Rechts aus Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte am Gerichtshof in Strassburg. Die überlange Verfahrensdauer verletzt das Recht des Beschwerdeführers aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Konvention, wonach jede Person ein Recht darauf hat, dass über ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen innerhalb angemessener Pflicht entschieden wird.
Joachim R. bekam vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg recht. Die bisherige Dauer des Verfahrens beim Verwaltungsgericht Potsdam mit einer Dauer von über 6 Jahren ist im Ergebnis nicht mehr angemessen und verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus der Menschenrechtskonvention.
Auch der Europäische Gerichtshof macht den Landesfürsten von Brandenberg keinen Eindruck.
Das Rehabilitierungsgesetz wurde damals 1990 von Dr. Angela Merkel als Meilenstein in der Aufarbeitung der SED-Diktatur verkündet und garantierte allen Geschädigten eine angemessene Entschädigung und Aufklärung der Sachverhalte. 
Wenn allerdings ein Landesamt und sein Verwaltungsgericht 6 Jahre lang untätig bleibt, wo klare Beweise für eine unrechtmässige Freiheitsentziehung, Verunmöglichung einer Berufsausbildung und gesundheitliche Schäden vorliegen, nützt dieses Gesetzt dem Betroffenen wenig. 
Auch die klare Antwort des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg macht den Brandenburger Landesfürsten keinen Eindruck. Ein weiterer Fall von demokratischen Grundgesetzen der Landesregierung, die in einem Einzelschicksal mit Füssen getreten werden.
Je länger das Verfahren dauert, je höher werden die Entschädigungsforderungen von Joachim R. und bezahlt werden sie dann aus der Staatskasse der öffentlichen Hand. 
Sämtliche Beweismittel liegen der Redaktion schriftlich vor.
Informationen erteilt ihnen gern 

(wolfgang.bergmann@web.de)*
Tel.: ++49/30/936 274 74


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Joachim R.


 ein Hilfsantrag, es wird nicht darauf geantwortet.
Das ist die Arroganz des Staates

2006.11.03 soziale Ausgleichsleistungen Oberhavel beantragt am 03.06.2004, Nachfrage nach der Rehabilitierungsbescheinigung.jpg
2006.11.03 soziale Ausgleichsleistungen Oberhavel beantragt am 03.06.2004, Nachfrage nach der Rehabilitierungsbescheinigung.jpg - [Bild vergrößern]


 Beschwerde
11.06.21 Beschwerde Nr.27865-11.jpeg
11.06.21 Beschwerde Nr.27865-11.jpeg - [Bild vergrößern]


 Das Gericht sagt nicht immer die Wahrheit
10.05.07 Dr. Achenbach an Joachim Raschke -Gericht-.jpg
10.05.07 Dr. Achenbach an Joachim Raschke -Gericht-.jpg - [Bild vergrößern]

Zuletzt bearbeitet von Achim-Ba-ch am 04.08.2011, 13:51, insgesamt 11-mal bearbeitet

Verfasst am: 18.07.2011, 07:00

Bürgerrechte in Deutschland - Land Brandenburg

Juni 2011
W e l c h e Rechte hat man noch? - Fallbeispiele - Menschenrechtsverletzungen
LEBENSLAUF
Ausbildungsverbot 1971
Verwehrung einer Berufsausbildung
Fluchtversuch 1972
inhaftiert -
(sicher der Erfolg)
[color=darkblue]… endlich fruchtete meine Oppositionshaltung im Juni/Juli 1989
hatte ich erste Kontakte zum Neuen Forum, hier konnte ich mit helfen und aktiv werden.
Ab Mitte Oktober 1989 wurde ich Mitglied SDP der DDR
von Mai 1990 bis zur Amtsbildung (Amt Oberkrämer)
im August 1992 war ich hauptberuflich Bürgermeister

1990 stellte ich mehrere Rehabilitierungsanträge, die dann aber beim
neuen Innenministerium (ab 1992) nicht bearbeitet wurden

Bei der Amtsbildung wurde ich aus dem Amt gemobbt und als Mobbing-opfer (von 1991 -1996) bekam ich keine Anstellung, ich war arbeitslos.

Ende 1992 bis Ende 1993 hatte ich eine Fortbildungsmaßnahme, eine
Anpassungsausbildung für kaufmännische Angestellte
1994 war ich wieder arbeitslos
1995 ABM – Naturwacht
1996 Unfall mit Schädel-Hirn-Trauma - und erhalte eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, 70 % schwerbehindert
1998 weiterer Unfall, ein systematischer Aufbau meiner Gesundheit wurde und
wird immer noch notwendig
2004 – 2008 Zeugenermittlung und weiterer Antrag auf Rehabilitierung stellte ich beim Innenministerium,
bis 18.01.2007 Rechtsanwältin Gabriele Frommherz, (erste Anwältin) und viel Hoffnungen ...
auf ( Warteliste“ III/Reha-18772)

Im Nov. 2007 hatte ich mich dann entschlossen Klage zu erheben, ./. Ministerium des Innern beim Verwaltungsgericht Potsdam wegen Untätigkeit , die Klage nahm ich am 03.02.2009 unüberlegt wieder zurück,
Versprochene Hilfszusagen erwiesen sich dann als Täuschung und deshalb hatte ich am

09.11.2009 erneut wegen Untätigkeit gegen das Innenministerium geklagt.

10.05.2010 Erweiterung der Klage vom 09.11.2009
25.05.2010 Verfassungsklage Antrag
07.12.2010 Klageantrag wegen Körperverletzung gegen das Innenministerium Land Brandenburg

08.04.2011 Petition vor dem Landtag Brandenburg Nr. 1148/5

28.04.2011 Beschwerde vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte in Straßburg

ab Juni 2011 Wolfgang Bergmann (wolfgang.bergmann@web.de) Freier Publizist und Autor Tel. 030 936 274 74

WANN BEKOMMT MAN SEINE WÜRDE WIEDER?


Rechtsanwalt Dr. Ingo-Jens Tegebauer, LL.M. - ab 25.012011
tegebauer@gmx.de
0651 – 99 405 - 01


Martina König-Haase - ab 1995 in Behandlung
Fachärztin für Psychiatrie
16727 Velten
03304 – 31878

http://www.sed.stasiopferinfo.com/phpBB2/viewtopic.php?p=6912#6912

 
11.04.19 Petitionsausschuß Eingang bestätigt.jpg
11.04.19 Petitionsausschuß Eingang bestätigt.jpg - [Bild vergrößern]

Zuletzt bearbeitet von Achim-Ba-ch am 27.07.2011, 15:19, insgesamt 13-mal bearbeitet

Verfasst am: 27.10.2011, 14:15

Menschenrechtsverletzungen - Verwaltungsklage
Verwaltungsgericht Potsdam
14467 Potsdam,
den 10. November 2009
Rechtsantragstelle Friedrich-Ebert-Straße 32
Tel.: (0331) 2332-0 Fax.: (0331) 2332-480

Gegenwärtig: Bethge als UdG

Es erscheint:
Herr Joachim Raschke, Bahnstraße 28, 16727 Veiten
-Antragsteller und Kläger-
und erklärt: Ich beantrage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam
gegen das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Henning-von-Treskow-Straße 9-13, 14469 Potsdam
-Antragsgegner und Beklagter - wegen verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung
1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO verpflichtet, die Rehabilitierung vorläufig auszusprechen, um mir eine entsprechende Entschädigung zu leisten.
2.Der Beklagte wird verpflichtet über meinen ursprünglichen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung aus dem Jahre 1990 zu entscheiden.
3. Dem Antragsgegner und Beklagten werden die Kosten der Verfahren auferlegt.
4. Dem Antragsteller und Kläger wird Prozesskostenhilfe gewährt.

Begründung:
Zur Begründung beziehe ich mich auf mein Vorbringen im laufenden Verwaltungsverfahren des Beklagten, welches sich aus den beizuziehenden Akten ergibt. Ferner verweise ich auf die beigefügten Anlagen. Ich hatte unter den Aktenzeichen 11 K 2213/07 und 11 L 788/07 schon einmal ein Verfahren wegen verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung anhängig. In diesen Verfahren wurde jedoch nur über meinen Antrag aus dem Jahr 2004 befunden.

Die Umstände welche ich in meinen Antrag aus dem Jahr 1990 geltend gemacht habe, wurden dabei nicht berücksichtigt.

Ferner verfüge ich nur über eine Erwerbsunfähigkeitsrente und Wohngeld, wovon ich neben den Unterhaltsverpflichtungen für meine Tochter meinen gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten habe, so dass ich auf die Entschädigung finanziell angewiesen bin
v.g.u. Geschlossen:
ES IST NOCH NICHT ENTSCHIEDEN! "EINSTWEILIG" hat eine neue Bedeutung bekommen? (November 2011)
Immer wieder verlangt der Staat, ich möge doch die windigen Beschlüsse des Innenministeriums anerkennen. Das würde schon Art 1 Abs 2 GG verletzen (dann wären die Menschenrechte eine Illusion):

"Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."
Die Achtung der Menschenrechte schafft die Voraussetzung für ein menschenwürdiges Zusammenleben, diese Voraussetzungen und die Würde nach 1.1 GG fehlen mir, hochverehrtes Innenministerium!

20.10.2011 ein RA-Lakai des IM Brandenburg (Abschrift): "Da sie auch auf mein Schreiben vom 17.05.2011 bis heute nicht reagiert haben, darf ich sie nunmehr sofort bitten, sich zu melden, da ansonsten allein dadurch, daß kein schriftsätzlicher Vortrag mehr erfolgt, das Verfahren verloren wird. Mit freundlichen Grüßen" ...


Das Unrecht des Staates korrigiert am 24.11.2011
http://www.politik-sind-wir.de/f8/unrecht-des-staates-t27793/

Zuletzt bearbeitet von Achim-Ba-ch am 24.11.2011, 15:40, insgesamt 12-mal bearbeitet

Verfasst am: 08.12.2011, 08:00

http://www.politik-sind-wir.de/f8/b-...746/page7.html
Grundgesetz

I. Die Grundrechte (Art.1 - 19)

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Ich benötige keinen befangenen Anwalt als Prozesskostenhilfe!
Ein bester Freund hat sich auch als befangen herausgestellt, ich dachte die Zeiten der Stasi sind vorbei, ___ man ist fertig ... (25.11.2011)
Der Rechtsanwalt hat sich zurückgezogen, Danke. (28.11.2011)

Verfasst am: 09.12.2011, 10:14

Abschrift
Förmliche Zustellung
VG 11K 2657 1 09 – Ldg T. 21. 1.12 (handschriftlich)
zugestellt am 26.11.11


Aktenzeichen VG 11 K 2657/09
24.11.2011

Sehr geehrter Herr Raschke,
in dem verwaltungsgerichtlichem Verfahren
Raschke ./. Ministerium des Innern Brandenburg

geht das Gericht aufgrund des Schreibens des Klägers vom 19. November 2011 (E-Mail) davon aus, dass dieser eine Vertretung durch Rechtsanwalt „RA“ nicht mehr erwünscht. Es erfolgt daher eine Ladung des Klägers persönlich. Das Erscheinen des „Prozessbevollmächtigten“ ist freigestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Achenbach
Richterin im Verwaltungsgericht

beglaubigt
Justizsekretärin

__

Verfasst am: 10.12.2011, 17:25

Menschenrechtsverletzungen in Deutschland
http://www.stasiopferinfo.com (habe keine andere Adresse gefunden)

das letzte:
8.4 in Politik sind wir/ Bürgerrechte in Deutschland Unrechtsstaat DDR, das Unrecht geht weiter
Unerträgliche Verharmlosung
von Wolfgang Welsch
Nach über 20 Jahren wiederholt sich die Diskussion darüber, ob die DDR ein Unrechtsstaat war.
(*www.jungefreiheit.de**05/11 28. Januar 2011 )

[i]Noch immer werden Menschennrechtsverletzumgen der DDR versucht zu verharmlosen, aus politischen Gründen durfte ich meinen erwählte Ausbildung und später den Beruf nicht zu Ende lernen, nach 6 Monaten durfte ich aus politischen Gründen und nur aus politischen Gründen! die Lehrausbildung verlassen.
Und das hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun!
Und die Regierung (das Innenministerium) Land Brandenburg versucht solche systemkritischen Bemerkungen zu unterdrücken, dabei ist dem Innenministerium die Wahrheit nicht so wichtig, Hauptsache sie kommen mit ihrer Aufgabe, früher hätte man gesagt "Planerfüllung" hin. Vielleicht hat die Regierung doch noch einen Heimatbonus.

Zuletzt bearbeitet von Achim-Ba-ch am 10.12.2011, 17:59, insgesamt 3-mal bearbeitet

Verfasst am: 10.01.2012, 17:18

Meine Würde ist kein schützenswertes Merkmal
22 Jahre zu warten bis das IM Brandenburg arbeitet und entscheidet, soll man sich solch eine Arroganz gefallen lassen, viel früher hätte ich klagen sollen, Anträge wurden 1990 nicht nur einen, sondern sicherheitshalber (ca. 5 Stück) gestellt. Schon damals wusste ein großer Teil aller, es gäbe bei den Anträgen vielleicht massiv Probleme, viele (wie ich auch) waren zu naiv und sahen dies nicht.
Trotz aller Euphorie damals, klage ich jetzt. Warum erst jetzt?
Früher hätte ich nicht klagen können, Anträge mit anderen Beweisen wurden nicht anerkannt und auch nicht entgegengenommen. Mein Entschädigungsantrag konnte ich erst unter Aussage von mindestens eines Zeugen erneut stellen und das war 2004.
Wegen der abermaligen Nichtbearbeitung kam es 2007 zu einer Klage, damals tat es mir leid, ich wurde überredet, man wollte sich um meine Entschädigung kümmern, ich legte die Klage dann nieder.
Es rührte sich jedoch nichts, 2009 habe ich noch einmal neu geklagt und der Antrag von 1990, der aber 1990 angenommen wurde, er ist noch nicht entschieden! (2012)
Jetzt werden die Anträge nicht mehr gefunden, sie sind zusammen mit anderen Beschlüssen der Gemeinden in der Kreisverwaltung Oranienburg 1990 protokolliert worden. Das zu verschweigen ist die Macht des IM Brandenburg 2012.
→ LADUNG
"Raschke./.Ministerium des Innern des Landes Brandenburg werden sie zur mündlichen Verhandlung vor der Einzelrichterin am Dienstag, den 31. Januar 2012, 10 Uhr, Sitzungssaal 5 , Erdgeschoss, vor das Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam geladen."

→ UNRECHT DES STAATES, ich bin kein Rechtsgelehrter, aber ich glaube, man kann Schadensersatz verlangen. (es dauert länger als 22 Jahre)
Was ist das für ein Recht, welches man Schritt für Schritt einklagen muss? Wenn man das finanzieren kann und gut bei Kasse ist ...
Da hat das Innenministerium immer den Vorteil, ihm geht nie das Geld vor Gericht aus. Und wer hat den längeren Atem? Leider habe ich nur eine biologische Uhr.

→ § 839 GG - Haftung bei Amtspflichtverletzungen - Klage zu erheben ist sicher noch notwendig, aber ich kann es noch nicht finanzieren.

→ Die Verletzung der Menschenwürde, wie ist denn diese greifbar?
Pressemitteilung:
http://www.politik-sind-wir.de/showt...2827#post62827
http://www.politik-sind-wir.de/showt...6846#post66846
(VERFAHREN)

Betreff des Beitrags: Weiterhin gehe ich gegen Menschenrechtsverletzungen vor.
Verfasst: Mittwoch 4. Januar 2012, 01:12
Danke dafür, dass Du an die "Öffentlichkeit" gehst, und dass Du für Deine Rechte eintrittst, meiner Meinung nach tust Du das Richtige. Ich wünsche Dir, dass keine groben Kosten auf Dich zukommen, die Du nicht bereit bist, gerne auszugeben, oder Dich schwer belasten. Ich bitte Dich so zu handeln, dass Du am Ende Deines Lebens sagen kannst, dass Du nichts bereust, denn das ist das schlimmste, sich am Ende elend zu fühlen, weil man aufgegeben hat für sein Glück zu kämpfen. Du allein musst entscheiden, womit Du leben kannst und vor allem wie Du leben willst, - das macht auch aus, WER Du bist.

Ich meine, dass wir nicht noch 1en weiteren würdelosen Bürger brauchen, sondern im Gegenteil viele weitere würdevolle Bürger! Ich wünsche Dir viele gute Mitstreiter! LG Ilovemunich


Zunächst ist die Verwaltungsklage zu beginnen, anschließend kommt es zu einer Verfassungsklage, sie ist ja nicht kostenlos, deshalb erst später.
achim.raschke@googlemail.com

Zuletzt bearbeitet von Achim-Ba-ch am 10.01.2012, 17:22, insgesamt 2-mal bearbeitet

Verfasst am: 07.02.2012, 12:31

An das Verwaltungsgericht Potsdam
verwaltung@vg-potsdam.brandenburg.de
05.02.2012

An die Richterin des VG 11 K 2657/09 mündliche Verhandlung

Sehr geehrte Frau Dr. Achenbach,da vor allem die Verfolgung am 31.01.2012 ein Problem darstellt und ich mich dazu äußerte, die Verfolgung sei für mich kein Thema, wenn auch die Republikflucht 1972 eine politische Bewertung fände und ich infolge dessen auch meine Entschädigung bekomme. Konkret begreifbar für mich wäre das, wenn ich meine Arbeitsunfähigkeitsrente in West erhalte, dies bedingt durch eine persönliche Entwicklung für mich in Freiheit ab 1972 in der BRD, die man fiktiv erstellen kann. Nur mit dieser Festlegung kann ich den Ausgleichsanspruch für die Verfolgung niederlegen.

Meine Festlegung bitte ich zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Raschke
ICH BITTE UM BALDIGE ENTSCHEIDUNG, darum bitte ich seit 1990!
Das definiert die Entscheidungstendenzen der Regierung.
__________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ ___

ABSCHRIFT BstU 000002

"-7-
Raschke, Joachim
geb. am 1. Dezember 1954
Melker, LPG Germendorf
wohnhaft: Velten
festgenommen am 21. August 1972 / übernommen von
Sicherheitsorganen der VR Bulgarien am
18._September 1972
Ermittlungsverfahren gem. § 213 (1) (3) StGB
eingeleitet
Bearbeitet BV Potsdam

RASCHKE wurde bei dem Versuch, die bulgarisch-türkische Staatsgrenze in der Nähe der Stadt Boljarovo zu durchbrechen, festgenommen. Er wollte sich in die BRD begeben, weil er mit der Aussetzung seines Lehrvertrages auf einem Jahr (LÜGE) nicht einverstanden ist und weiterhin die Meinung vertritt, daß es in der DDR keine Presse-, Meinungs- und Glaubensfreiheit gäbe."

LÜGE, es war eine Kündigung, erst als sie feststellten, wegen Ausbildungsverlust, vorher Ausbildungsverbot kam ich ins Gefängnis, wurde alles versucht zu beschönigen. "Wir wollten doch nur …"
Jetzt war auch nicht der Grund, die Verweigerung der vormilitärischen Ausbildung aktuell, sondern es waren konstruierte Disziplinverletzungen, extra für mich ausgedacht: innerhalb von 3 Tagen nach der vormilitärischen Ausbildung erhielt ich 3 Verweise, so dass es denen ausreichte, mich abzuschieben.

Zuletzt bearbeitet von Achim-Ba-ch am 07.02.2012, 12:38, insgesamt 3-mal bearbeitet

Verfasst am: 09.02.2012, 16:22

INHALT:

http://www.politik-sind-wir.de/f8/b-rgerrechte-in-deutschland-land-brandenburg-t23746/page9.html#post69738
Nach obenprofil pn
Gast 

09.02.2012, 16:22


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